Europäische Forschungsgesellschaft Dünne Schichten e.V. • European Society of Thin Films

Richtlinien

Im Folgenden werden einige Richtlinien und Merkblätter zusammenfassend beschrieben und zum Download bereitgestellt, die für die Beantragung von Vorhaben der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) wichtig sind.
Weitere Richtlinien und Merkblätter, welche die Durchführung der bewilligten Vorhaben betreffen, finden Sie zum Download auf der Webseite der AiF.

Richtlinie des BMWi über die Förderung der industriellen Gemeinschaftsforschung und -entwicklung

Am 1. Januar 2009 ist die neue Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) vom 03. November 2008 über die Förderung der industriellen Gemeinschaftsforschung und -entwicklung (IGF) in Kraft getreten. Gleichzeitig trat die BMWA-Richtlinie vom 12. November 2004 außer Kraft.

Die neue BMWi-Richtlinie ist Rechtsgrundlage für alle IGF-Projekte. Sie gilt uneingeschränkt für alle Anträge auf Begutachtung (Phase 1) mit AiF-Antragsnummern ab 01 001/09, die seit dem 1. Januar 2009 bei der AiF-Hauptgeschäftsstelle eingereicht wurden bzw. künftig eingereicht werden.

Download IGF-Leitfaden

Download IGF-Richtlinie

Vereinbarung über das Nachweisverfahren zur Bestimmung der vorhabenbezogenen Aufwendungen (Eigenbeteiligung) der Wirtschaft

Mit der Neugestaltung der Förderung der industriellen Gemeinschaftsforschung und -entwicklung (IGF) erfolgt die Förderung von FuE-Vorhaben als modifizierte Anteilfinanzierung.

Die Förderung besteht in der Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung sind in der Förderrichtlinie (s. o.) geregelt. Die aus der Zuwendung finanzierungsfähigen Ausgaben sind:

  • Personalausgaben
  • Ausgaben für die Beschaffung von Geräten
  • Ausgaben für Leistungen Dritter
  • Pauschale für Sonstige Ausgaben.

Zusätzlich zu den Fördermitteln des BMWi unterstützen Unternehmen - insbesondere Mitglieder der Projektbegleitenden Ausschüsse - und teilweise auch Verbände das Vorhaben mit vorhabenbezogenen Aufwendungen der Wirtschaft (vAW) in Höhe von 10 - 20 % der BMWi-Fördermittel, und zwar in Form von:

  • Personalausgaben
  • Geldleistungen
  • Sachleistungen
  • Dienstleistungen
  • Aufwendungen für die Bereitstellung von Versuchs- und Produktionsanlagen und Geräten (anteilige Abschreibung)
  • Aufwendungen von Mitgliedern des Projektbegleitenden Ausschusses aus der Wirtschaft auf Basis einer Tagespauschale (1000 €).

Die geplanten vorhabenbezogenen Aufwendungen der Wirtschaft sind Bestandteil des Gesamtfinanzierungsplans eines Projektantrags.

Download Vereinbarung

Zusammensetzung des Projektbeleitenden Ausschusses

Der Projektbegleitende Ausschuss sollte mindestens drei Mitglieder haben. Er sollte durch kleine und mittlere Unternehmen gemäß AiF-Definition dominiert werden. Einzelheiten sind in einem Merkblatt geregelt.

Download AiF-Merkblatt-PA

Vereinbarung über die Aufteilung der Fördermittel

Für die Bewilligung neuer Projekte sind diejenigen Mittel verfügbar, die sich aus der Differenz der freigegebenen Haushaltsmittel im Bezugsjahr und derjenigen Mittel ergeben, die durch in Vorjahren bewilligte Vorhaben gebunden sind (Vorbelastungen).

Diese Mittel werden je zur Hälfte für förderfähige Anträge in folgenden Teilen vergeben:

  1. Mittel nach dem Fördermitteldurchschnitt

    Die einer Forschungsvereinigung aus diesem Teil zur Verfügung stehenden Mittel ("Limit") berechnen sich aus dem individuellen Durchschnitt der Summe ihrer IGF-Fördermittel (inklusive ZUTECH) der letzten drei Jahre und unter Einbeziehung der Vorbelastung aus Projekten der Vorjahre.

    Jede Forschungsvereinigung hat grundsätzlich Anspruch auf den Beginn von einem förderfähigen Projekt im Bezugsjahr, junge Forschungsvereinigungen (weniger als fünf Jahre in der AiF) von zwei Projekten.

  2. Mittel aus dem Wettbewerbsteil

    Die Vergabe erfolgt auf der Grundlage der aus der Begutachtung resultierenden Bewertung der einzelnen Anträge und ihrer Reihung nach Antrags- und Projektqualität sowie nach dem Nutzen und der wirtschaftlichen Bedeutung insbesondere für KMU.

    Aus dem Wettbewerbsteil sind darüber hinaus zu finanzieren:

    • ZUTECH-Vorhaben (nach positiver Bewertung durch die dafür eingesetzte Jury entsprechend den Kriterien der Fördervariante ZUTECH)
    • europäische Kooperationsvorhaben Im Rahmen des CORNET-Projektes und
    • Vorhaben als Teil von breit angelegten Cluster.

    Für die aus dem Wettbewerbsteil finanzierten Vorhaben einer Forschungsvereinigung wird kein Limit festgelegt.

Alle bei der AiF einreichten Anträge unterliegen einer Reihung, die auf Basis einer durch die AiF-Gutachter vorgenommenen Punktebewertung vorgenommen wird. Die Bewertung erfolgt nach folgendem Schlüssel:

1. Antrags- und Projektqualität
  1.1 Stand der Forschung und Entwicklung: max. 6 Punkte
  1.2 Ziel des Vorhabens: max. 6 Punkte
  1.3 Lösungsweg und Arbeitsdiagramm: max. 6 Punkte
2. Nutzen und wirtschaftliche Bedeutung für KMU
  2.1 Nutzerkreis in Deutschland: max. 6 Punkte
  2.2 Innovationspotenzial: max. 6 Punkte
Summe   max. 30 Punkte

 

Als für die Förderung befürwortet gelten alle Anträge mit mehr als 17 Punkten. Ausgehend von den für den Wettbewerbsteil zur Verfügung stehenden Mitteln errechnet die AiF eine dynamische Punktegrenze, oberhalb derer Vorhaben aus dem Wettbewerbsteil finanziert werden. Diese Vorhaben gelangen ähnlich wie ZUTECH-Vorhaben sofort zum Start. Die anderen Projekte mit Bewertungen zwischen 18 Punkten und dem (unteren) Wettbewerbslimit müssen sich in eine Warteschlange einreihen.

Das Wettbewerbslimit liegt bei 25/26 Punkten. Liegt die Punktezahl zwischen 10 und 17, besteht die Möglichkeit zur einmaligen Wiedervorlage eines überarbeiteten Antrages.

Download Vereinbarung_Aufteilung_Fördermittel

Gutachterfragebögen

Wir empfehlen allen Antragstellern, sich die für die AiF-Gutachter und die EFDS-Gutachter verbindlichen Fragebögen zur Bewertung der Anträge anzusehen, um sich besser auf die Kriterien der Gutachter einstellen zu können.

Download Gutachterfragebögen