Ziel des Programms
Die Förderung von Vorhaben der branchenweiten industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) hat zum Ziel, die strukturbedingten Nachteile kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) auf dem Gebiet von Forschung und Entwicklung auszugleichen. Diese Unternehmen sind aufgrund ihrer geringen Größe zumeist nicht in der Lage, Forschungsaufträge an externen Forschungsstellen zu finanzieren oder eigene Forschungsabteilungen zu unterhalten. Im Rahmen der IGF können KMU ihre gemeinsamen Probleme in gemeinsamen Forschungsvorhaben von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen bearbeiten lassen. Das ist besonders effizient, weil dabei gleichgelagerter Forschungsbedarf vorwettbewerblich gebündelt wird.
Beantragung von Fördermitteln
Anträge auf Förderung von Vorhaben der IGF können ausschließlich durch ordentliche Mitglieder der AiF gestellt werden, beispielsweise durch die EFDS.
Unternehmen oder Forschungsstellen können Themenvorschläge an die Forschungsvereinigungen richten. Einzelheiten des Verfahrens sind im Leitfaden für die Beantragung und Verwendung von Zuwendungen des BMWi für Vorhaben der industriellen Gemeinschaftsforschung geregelt, der im Download-Bereich der AiF-Webseite zur IGF zugänglich ist.
Weitere Unterlagen für die Beantragung und vom Vorstand der EFDS beschlossene besondere Regelungen, die der Spezifik der Branche Rechung tragen, finden sich im Downloadbereich dieser Webseite.
Auswahl der Themen und Einreichung der Projektanträge durch die EFDS
Die Auswahl der Projekte erfolgt nach einem mehrstufigen Verfahren:
- Abstimmung zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen zu möglichen Themen
- Diskussion und Befürwortung durch die Fachausschüsse der EFDS
- Ausarbeitung von Vorhabensbeschreibung und Fördemittelantrag durch eine oder mehrere Forschungsstellen
- Begutachtung durch den Wissenschaftlichen Beirat der EFDS
- Vorstellung des Vorhabens im Vorstand der EFDS und Beschluss des Vorstandes hinsichtlich Einreichung, Ablehnung oder Auflagen zur Nachbesserung
Grundsätzlich ist eine Einreichung jederzeit möglich. Der Vorstand der EFDS tagt allerdings nur viermal im Jahr. Deadline ist 4 Wochen vor der jeweiligen Vorstandssitzung.
Die intensive gemeinsame Diskussion der Vorschläge hat eine überwiegend hohe Qualität der eingereichten Anträge zur Folge, so dass die Quote der Bewilligung durch das BMWi ca. 70 % beträgt. Dies bedeutet Planbarkeit, eine wichtige Voraussetzung, dass ein Forschungsprogramm für Unternehmen überhaupt interessant ist.
Förderbedingungen
Die öffentliche Förderung erfolgt über die AiF nach Befürwortung durch die zuständige Gutachtergruppe der AiF und Bewilligung durch das BMWi in voller Höhe der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben. Voraussetzung dieser öffentlichen Förderung ist, dass die antragstellende Forschungsvereinigung Beiträge der Wirtschaft zu diesem Vorhaben in Form von Geld-, Sach- oder Dienstleistungen in angemessener Höhe nachweist (bei der EFDS üblicherweise in Höhe von 10 - 25 % der Fördermittel).
Fördervolumen des Programms
Fördermittel des BMWi 2008: ca. 123 Mio. Euro,
davon Mittel für die EFDS: 1,8 Mio. Euro

