Die Industrielle Gemeinschaftsforschung IGF
Ziel des Programms
Die Förderung von Vorhaben der branchenweiten industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) hat zum Ziel, die strukturbedingten Nachteile kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) auf dem Gebiet von Forschung und Entwicklung auszugleichen. Diese Unternehmen sind aufgrund ihrer geringen Größe zumeist nicht in der Lage, Forschungsaufträge an externen Forschungsstellen zu finanzieren oder eigene Forschungsabteilungen zu unterhalten. Im Rahmen der IGF können KMU ihre gemeinsamen Probleme in gemeinsamen Forschungsvorhaben von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen bearbeiten lassen. Das ist besonders effizient, weil dabei gleichgelagerter Forschungsbedarf vorwettbewerblich gebündelt wird.
Beantragung von Fördermitteln
Anträge auf Förderung von Vorhaben der IGF können ausschließlich durch ordentliche Mitglieder der AiF gestellt werden, beispielsweise durch die EFDS für das Technologiefeld "Dünne Schichten".
Unternehmen oder Forschungsstellen können Themenvorschläge an die Forschungsvereinigungen richten. Einzelheiten des Verfahrens sind im Leitfaden für die Beantragung und Verwendung von Zuwendungen des BMWi für Vorhaben der industriellen Gemeinschaftsforschung geregelt, der im Download-Bereich der AiF-Webseite zur IGF zugänglich ist.
Auswahl der Themen und Einreichung der Projektanträge durch die EFDS
In der Hauptversammlung der EFDS wurde am 22.11.2011 mit sofortiger Wirkung eine Neuregelung der IGF-Arbeit der EFDS verabschiedet. Danach werden die Fachausschüsse der EFDS nun deutlich intensiver in die IGF-Arbeit einbezogen. Die Erarbeitung eines IGF-Antrages erfolgt in vier Schritten:
1. Schritt:
Die Forschungsstellen erarbeiten eine Projektskizze mit dem Ziel der Anwerbung von Unternehmen für den Projektbegleitenden Ausschuss (PA).
2. Schritt:
Die Projektskizze wird im zuständigen Fachausschuss gemeinsam mit den Forschungsstellen und den im Fachausschuss vertretenen Firmen beraten und präzisiert.
3. Schritt:
Die Projektskizze wird an die für den PA vorgeschlagenen Unternehmen versandt mit der Bitte, 1. am Projekt mitzuarbeiten und 2. eigene Wünsche bezüglich Ziel und Lösungsweg in den eigentlichen Projektantrag einzubringen und hierzu einen im Schreiben genannten Projektleiter zu kontaktieren.
4. Schritt:
Nachdem die PA-Mitglieder ihre Mitarbeit und eine finanzielle Unterstützung an die EFDS sowie die Unterstützung mit "vorhabenbezogenen Aufwendungen der Wirtschaft" (VAW) zugesagt haben, ist der Antrag im Detail auszuarbeiten.
Förderbedingungen
Die öffentliche Förderung erfolgt über die AiF nach Befürwortung durch die zuständige Gutachtergruppe der AiF und Bewilligung durch das BMWi in voller Höhe der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben. Voraussetzung dieser öffentlichen Förderung ist, dass die antragstellende Forschungsvereinigung Beiträge der Wirtschaft zu diesem Vorhaben in Form von Geld-, Sach- oder Dienstleistungen in angemessener Höhe nachweist (bei der EFDS üblicherweise in Höhe von 10 - 25 % der Fördermittel).



